Ausweisgesetz
von as
Bern: Identitätskarten ohne biometrischen Speicherchip sollen weiterhin bei den Gemeinden beantragt werden können. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) hat sich an ihrer Sitzung vom Dienstag einstimmig für zwei Vorstösse des Kantons Thurgau sowie des Schaffhauser SVP-Ständerats Hannes Germann ausgesprochen, die auf eine entsprechende Änderung des Ausweisgesetzes abzielen. Die heute geltende Regelung sieht vor, dass Pässe und Identitätskarten nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren bei einer jeweils vom Kanton bezeichneten zentralen Stelle beantragt werden müssen. Für die Zentralisierung sprächen in erster Linie technische und finanzielle Gründe, heisst es dazu vonseiten der Bundesverwaltung.
Die SPK ihrerseits gewichtet die Interessen der Bürger höher. Das Ausstellen von herkömmlichen Identitätskarten in den Wohngemeinden stehe für eine Bürgernähe der Verwaltung und stärke die Autonomie der Gemeinden. «Der Entscheid entspricht einem grossen Anliegen der Gemeinden. Er ist aber auch für die bestens eingerichteten privaten Fotogeschäfte von erheblicher Bedeutung», sagte Hannes Germann zum Entscheid der SPK. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates wird die beiden Initiativen an ihrer kommenden Sitzung vom 20./21. Mai prüfen. Sollte sie dem Beschluss ihrer Schwesterkommission folgen, kann eine Gesetzesänderung an die Hand genommen werden.