Schaffhauser Nachrichten: Mehr Geld für die AHV – oder für Bahn und Schuldenabbau

Mit dem Wintereinbruch hat auch das grosse Tauziehen um das Bundesbudget begonnen. Die zentrale Frage: Fliessen die 442 Millionen in die AHV – oder in Bahninfrastruktur und Schuldenabbau?

Von Hannes Germann

«Die Bahninfrastruktur bedarf zweifellos grosser Investitionen», sagt SVP-Ständerat Hannes Germann. Bild Key

Um es vorwegzunehmen: Der Vor­anschlag des Bundes für das Jahr 2018 wird letztlich wohl positiv abschliessen und auf ­jeden Fall die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten. Dies unabhängig ­davon, ob sich der National- oder der Ständerat in den umstrittenen Punkten in der in den nächsten beiden ­Wochen anstehenden Differenzbereinigung durchsetzen wird. Das ist positiv und einerseits der erfreulichen Wirtschaftsentwicklung mit sprudelnden Steuereinnahmen zu verdanken. Andererseits schlägt der Bundesrat vor, die negative Teuerung der letzten Jahre zu berücksichtigen – mit Ausnahme des Personalbereichs. Diese Kürzungen im Umfang von rund drei Prozent schlagen freilich nicht in allen Sparten durch und werden von den Ratsmehrheiten teilweise rückgängig gemacht; so etwa bei der Entwicklungshilfe, die wieder aufgestockt wird – trotz starkem Franken.

Ausschlaggebend ist letztlich die vom Volk abgelehnte AHV-Vorlage, die der Bundeskasse zusätzliche 442 Millionen beschert. Und wie immer, wenn plötzlich mehr Geld da ist, sind postwendend auch gute Ideen da, wie diese Mittel subito wieder ausgegeben werden können. Doch ganz so schlimm wird es diesmal nicht. Der Ständerat hat die von einer Minderheit geforderte vollumfängliche Verwendung für den Schuldenabbau abgelehnt. Stattdessen sollen 295 Millionen in den Bahninfrastrukturfonds fliessen und die verbleibenden 147 Millionen für den Schuldenabbau verwendet werden.

Nun ja, die Bahninfrastruktur bedarf zweifellos grosser Investitionen und ist wichtig für unser Land. Dabei ist aber zu bedenken, dass mit der sogenannten Fabi-Vorlage der Bahninfrastruktur von Räten und Stimmvolk fast doppelt so viele Milliarden zugesprochen worden sind als ursprünglich vom Bundesrat beantragt. Der Nationalrat will nun die gesamten 442 Millionen der AHV zukommen lassen, was ebenfalls zu begrüssen ist. Es ist unbestritten, dass die Finanzierungslücke der AHV geschlossen werden muss. Dar­um lässt sich dieser von SVP und SP in einer der berühmten «unheiligen Allianzen» ausgehandelte Vorschlag ebenfalls vertreten. Denn es ist im Grundsatz klar, dass das 1999 ein­geführte Demografie-Mehrwertsteuer-Prozent vollumfänglich der AHV zugutekommen muss. Bis heute fliessen 17 Prozent davon an den Bund. Mit dem Nein zur Reform entfällt diese Massnahme. Mit seinem Entscheid korrigiert der Nationalrat einen «Denkfehler» der abgelehnten AHV-Vorlage. Man darf gespannt sein, wie der Ständerat entscheiden wird, in welchem die CVP die Mehrheiten bilden kann.

Ebenso ärgerlich wie ungerechtfertigt sind die im Ständerat beschlossenen Kürzungen bei der Landwirtschaft. Den Bauern sollen insgesamt 93 Millionen gekürzt werden. Kürzungen, die ab nächstem Monat direkt auf die ohnehin angespannte Einkommenslage durchschlagen würden. Zuerst macht der Bund also bürokratische und teure Auflagen, verspricht dafür Geld, das er dann im Nachhinein nicht mehr geben will. Das ist keine verlässliche Politik, zumal keinem Bundesrat und keinem der über 37 000 Angestellten des Bundes auch nur ein Franken gekürzt wird – um es einmal vorsichtig auszudrücken. Nun ist das letzte Wort zum Glück noch nicht gesprochen.

Zu reden gegeben hat auch die Post. Mit ihrer oft schlecht kommunizierten Schliessung von Poststellen und dem Umgang mit den betroffenen Gemeinden haben die Führungsgremien für grosses Missbehagen gesorgt. Der Ständerat hat nun die Notbremse gezogen und diverse Vorstösse überwiesen. Das war leider nötig – aber sehr zum Missfallen der zuständigen Bundesrätin Leuthard. Doch ihr an EU-Juncker versprochenes 1,3-Milliarden-Geschenk ohne jegliche Gegenleistung hat bei mir auch grosses Miss­fallen ausgelöst. Und nicht nur bei mir.

Hannes Germann (SVP) ist Ständerat des Kantons Schaffhausen.