[Schaffhauser Nachrichten] «Pandora Papers» verärgern Parlamentarier

Für die Schaffhauser SP-Politikerin Martina Munz ist klar, dass die Schweiz im Zuge der neuen Enthüllungen rund um die «Pandora Papers» schärfere Geldwäscherei-Gesetze braucht. Die SVP-Politiker Thomas Hurter und Hannes Germann sehen dagegen derzeit noch keinen Handlungsbedarf.

Rico Steinemann

SCHAFFHAUSEN. Die Enthüllungen rund um die Pandora Papers haben in den letzten Tagen weltweit für Aufsehen gesorgt. Sie zeigten, wie Hunderte Politiker, Staatsoberhäupter, Kriminelle und Prominente ihr Geld mittels Briefkastenfirmen in Steueroasen verstecken. Auch die Schweiz spielt dabei eine Rolle. Die Recherchen eines internationalen Journalistennetzwerkes zeigen, wie Anwälte und Berater von der Schweiz aus Tausende dieser sogenannten Offshore-Firmen betreuen.

Für die Schaffhauser SP-Nationalrätin Martina Munz kommt das alles andere als überraschend. «Wir wollten im Frühling ein schärferes Gesetz und bessere Kontrollen gegen Geldwäscherei. Leider haben es die Lobbyisten geschafft, dass Anwälte und Berater von dem Gesetz ausgenommen bleiben.»

Man habe damals kommen sehen, dass die Schweiz irgendwann davon eingeholt werde, sagt Munz. Und genau das sei nun passiert. Die Enthüllungen sind für die SP ein Steilpass, den sie gerne annimmt. Die Partei fordert bereits eine Gesetzesverschärfung und kündigte eine Vorlage dazu an. Munz ist zuversichtlich, dass es dieses Mal klappen könnte. «Diese neuen Enthüllungen werden etwas auslösen», sagt sie. «Wenn der Finanzplatz Schweiz einen schlechten Ruf hat, ist niemandem gedient.» Sie hoffe, dass nun Mehrheiten zustande kommen, um vorhandene Gesetzeslücken zu schliessen. «Der Schweizer Finanzplatz muss sauber betrieben werden.»

Wiederkehrendes Thema

Thomas Hurter, Munz’ bürgerlicher Ratskollege von der SVP, reagiert gelassen auf die Neuigkeiten aus den Pandora Papers. «Ich nehme das zur Kenntnis. Es ist ein Thema, das immer wieder aufgegriffen wird. Dabei macht der Schweizer Finanzplatz viel. Wir sind auf dem richtigen Weg.»

Seiner Meinung nach besitzt die Schweiz bereits einen Haufen Kontrollmechanismen, die funktionieren. Mit Blick auf die erneuten Anstrengungen der SP eine schärfere Gesetzgebung zu erwirken, sagt Hurter: «Es ist klar, dass gewisse Kreise die Situation nun ausnutzen wollen. Aber wir sollten nun nicht wieder die gleichen Dinge fordern, die schon vor einem halben Jahr gefordert und abgelehnt wurden.»

Allerdings sprach sich auch SVP-Finanzminister Ueli Maurer im Frühjahr dafür aus, Anwälte und Berater besser zu kontrollieren. Die Schweiz sei keineswegs ein Musterschüler in diesem Bereich. «Um die Anwälte zu schützen, können sie doch nicht das Bild des ganzen Finanzplatzes aufs Spiel setzen», sagte der Bundesrat damals. Er könne Maurers Standpunkt nachvollziehen, sagt Hurter.

«Dennoch sollten wir abwarten, ob die vergangene Gesetzesberatung und die Änderung im Geldwäschereigesetz zu einem verstärkten Bewusstsein und grösserer Selbstregulierung geführt haben.» Es sei schade, dass die Nörgler nun wieder eine so grosse Plattform erhalten. «Dabei gibt es viele Unternehmen, die sich nichts zuschulden kommen lassen. Über sie spricht niemand.»

Weitere Vorstösse dürften folgen

Hurters Parteikollege, Ständerat Hannes Germann, sagt, er sei alles andere als erfreut über die neuerlichen Enthüllungen. «Es ist eine Fortsetzung der Panama Papers. Überrascht hat mich das Ganze nicht. Das hat sich abgezeichnet.» Germann fordert eine vertiefte Analyse der Vorwürfe an den Finanzplatz Schweiz.

«Was ist da effektiv dran? Erst wenn diese Frage beantwortet ist, kann ich sagen, ob die Schweiz Handlungsbedarf hat.»

Trotz der neuerlichen Enthüllungen: Auch der Ständerat weist daraufhin, dass die Schweiz bereits über strenge Gesetze verfügt. «Viele Schlupflöcher wurden in der Vergangenheit gestopft. Die Banken stehen heute sehr gut da.» Ob ein neuerlicher Versuch, um An­wälten und Treuhändern schärfere Pflichten aufzuerlegen, Erfolg haben könnte, mag Germann momentan nicht beurteilen.

«Im Frühling kamen National- und Ständerat zum Schluss, dass das Anwaltsgeheimnis ein schützenswertes Gut ist. Wir müssen das nochmals analysieren. So oder so ich gehe davon aus, dass es weitere Vorstösse zum Thema geben wird.»