[Schaffhauser Nachrichten] Ständerat weist Revision des Aktienrechts zurück

BERN. Der Ständerat will über die Revision des Aktienrechts beraten. Er lehnte es gestern ab, die Übung abzubrechen, wies das Geschäft aber zur Überarbeitung an seine vorberatende Kommission zurück. Mit 29 zu 15 Stimmen nahm der Rat einen entsprechenden Antrag von Andrea Caroni (FDP/AR) an. Den Nichteintretensantrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) lehnte er mit 23 zu 20 Stimmen ab. Für einen «Abbruch der Übung» hatte sich der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse starkgemacht.

Die Vorlage beinhalte zahlreiche Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit, argumentierte Noser. «Lieber keine Revision als diese.» Der Rat solle den Stecker ziehen. Es bestehe kein Handlungsbedarf. Die Revision schaffe nur neue Hemmnisse, ­beispielsweise mit Haftungs- und Transparenzregeln.

«Schinken braucht es nicht»

Hannes Germann (SVP/SH) plädierte dafür, die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen. «So einen Schinken mit 200 Seiten braucht es nicht», stellte er fest. Gemäss Economiesuisse enthalte die Vorlage 112 Verschlechterungen für die Wirtschaft.

Die Mehrheit entschied sich aber für die Rückweisung an die Kommission. Caroni erinnerte daran, dass das Parlament einen Teil der Revision schon einmal gutgeheissen hatte. Nach der Annahme der Abzocker-Initiative habe es den Bundesrat dann beauftragt, alles in einem Paket vorzulegen.

Für Unternehmen seien zahlreiche Erleichterungen vorgesehen, gab Caroni zu bedenken. Zwar sei die Vorlage mit den Geschlechterrichtwerten und der Rohstofftransparenz aufgeladen worden. Zudem habe die Rechtskommission des Ständerat wichtige Elemente eliminiert. Sie solle sich nochmals darüber beugen. Die Vorlage «lebendig begraben» solle der Rat aber nicht. Thomas Minder (parteilos/SH) als «Vater» der Abzocker-Initiative schloss sich dieser Haltung an.

Kritik der SP

Die Vertreter der SP kritisierten den Widerstand gegen die Revision. «Weshalb stellen Sie nicht konkrete Anträge?», fragte Claude Janiak (SP/BL). Das wäre das normale Vorgehen. Wenn die Rechtskommission das Geschäft noch einmal berate, werde das Ergebnis nicht völlig anders sein. (sda)