[Schaffhauser Nachrichten] Umstrittene Anpassungen

Nach der 13. AHV kommt die Prämiensenkungsinitiative. Derweil versucht der Ständerat, das angeschlagene elektronische Patientendossier (EPD) vor dem Absturz zu bewahren. Ohne Zwänge und Drohungen.

Von Hannes Germann*

Sessionsforum: Elektronisches Patientendossier

Nach dem historischen Abstimmungswochenende sind die Eidgenössischen Räte wieder in den Alltag zurückgekehrt. Das Ja zur 13. AHV ist Tatsache, sie wird spätestens 2026 ausbezahlt. Woher die notwendigen fünf Zusatzmilliarden kommen sollen, darüber dürfte noch gestritten werden.

Ungeachtet dessen stehen im Sicherheitsbereich oder auch bei Bildung und Energiesicherheit höhere Investitionen an. Gerade mit Blick auf die Schuldenbremse eine riesige Knacknuss. Zumal dem Volk im kommenden Juni mit dem 4-Milliarden-Begehren zur Prämiensenkung ein weiteres Lockvogelangebot vorgelegt wird.

Derweil gibt es gerade im Gesundheitsbereich eine Vielzahl von Vorstössen und Dossiers: Kostendämpfungspakete, die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) und nicht zuletzt das elektronische Patientendossier (EPD).

Das Parlament bemüht sich, wo immer möglich, die Kosten zu senken oder zu dämpfen. In diese Richtung zielt auch mein Vorstoss zum erleichterten Import von patentabgelaufenen Medikamenten aus Ländern mit vergleichbaren Qualitätsstandards. Etwas weniger Bürokratie bei Swissmedic und gleichzeitig etwas mehr Wettbewerb würden im Pharmabereich bestimmt nicht schaden. Wir dürfen gespannt sein, ob die Motion gegen den Willen des Bundesrates durchkommt.

Schon länger in der Warteschlange befindet sich das EPD. In dieser Session geht es darum, die Übergangsfinanzierung für das elektronische Patientendossier, die Einwilligung und den Zugriff auf Abfragedienste zu regeln. Vorgesehen sind 30 Millionen für die nächsten drei Jahre. Das Ziel besteht darin, dass mehr Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung des EPD bewegt werden können und mehr Patientendossiers eröffnet werden. Denn bis jetzt kommt das EPD einfach nicht zum Fliegen.

Dies obwohl gemäss dem geltenden EPD-Gesetz Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, Pflegeheime und psychiatrische Kliniken verpflichtet sind, sich dem EPD anzuschliessen. Gesundheitsfachpersonen müssen wichtige Informationen zur Gesundheit im EPD speichern, sobald ihre Patientinnen und Patienten ein EPD eröffnet haben. Für alle anderen Gesundheitsfachpersonen ist die Teilnahme am EPD bis dato freiwillig. Das gilt für vor 2022 zugelassene Ärzte, Apotheker, Spitex-Dienstleistende oder Physiotherapeutinnen. Das soll sich nun ändern, weshalb die anstehende Revision des EPD-Gesetzes umstritten ist.

Der Nationalrat will die Kantone gar zwingen, jeder Stammgemeinschaft für die Eröffnung eines Dossiers 30 Franken zu bezahlen, auch wenn diese allenfalls vor dem Konkurs steht. Gegen diesen Zwang setzen sich die Kantone zu Recht zur Wehr, die Ostschweizer Regierungskonferenz empfiehlt gar die Ablehnung der gesamten Vorlage zur Übergangsfinanzierung. Kein Wunder, denn nun sollen plötzlich auch alle Hausärzte verpflichtet werden, einer Stammgemeinschaft beizutreten und somit das EPD zu führen. Ansonsten droht eine Mehrheit im Nationalrat mit hohen Bussen, bis hin zum Entzug der Zulassung.

Man stelle sich vor: Wir bilden für teures Geld Ärzte aus, haben dennoch einen Mangel an Hausärzten und drohen diesen nun auch noch mit einem Berufsverbot. Nicht etwa wegen medizinischen Fehlleistungen oder Qualitätsmängeln, sondern weil ein erforderliches Formular nicht ausgefüllt wird. In der vorberatenden Gesundheitskommission haben wir diesem willkürlichen Verhältnisblödsinn auf meine Intervention hin eine Absage erteilt, der Ständerat ist uns gefolgt. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Nationalrat anschliesst. Denn ansonsten wäre das EPD zum Scheitern verurteilt.

* Hannes Germann ist SVP-Ständerat des Kantons Schaffhausen