Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat am 25. und 26. März 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des Finanzdepartements, des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie mehrerer Mitarbeitenden des EFD, des UVEK und des EDA in Bern getagt.
Die Kommission hat sich über die Ergebnisse der Staatsrechnung 2018 und die aktuellen Perspektiven für die kommenden Jahre orientieren lassen. Ausserdem hat sie sich gegen eine Stärkung der Prüf- und Aufsichtskompetenzen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ausgesprochen.
Sekretariat der Finanzkommission des Ständerates
STAATSRECHNUNG 2018 UND WEISUNGEN DES BUNDESRATES FÜR DEN VORANSCHLAG 2020
Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat Kenntnis genommen von den am 13. Februar 2019 veröffentlichten Ergebnissen der Staatsrechnung 2018. Diese weisen einen Überschuss von 3,029 Milliarden Franken auf, während im Voranschlag ein Überschuss von 295 Millionen Franken vorgesehen war. Zu dieser grossen Differenz führten ordentliche Einnahmen, die um 2,190 Milliarden Franken höher ausfielen als veranschlagt, nicht budgetierte ausserordentliche Einnahmen von 90 Millionen Franken sowie ordentliche Ausgaben, die insgesamt 453 Millionen Franken unter dem Voranschlag lagen. Die Kommission ist zwar über die soliden Finanzen des Bundes erfreut, hinterfragt jedoch die Schätzmethode für die Steuereinnahmen und die Zuverlässigkeit dieser Schätzungen. Die Kommission hat sich zudem über die finanzpolitischen Perspektiven für den Bundeshaushalt informiert und wollte insbesondere wissen, ob auch künftig mit so hohen Steuereinnahmen zu rechnen ist und wie sich die derzeit geplanten Steuerreformen auf die Bundesfinanzen auswirken werden.
STÄRKUNG DER PRÜF- UND AUFSICHTSKOMPETENZEN IM BUNDESGESETZ ÜBER DIE DIREKTE BUNDESSTEUER
Die FK-S hat ausserdem Stellung genommen zur Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative, der ihre Schwesterkommission bereits zustimmte. Diese Initiative verlangt, dass die Prüf- und Aufsichtskompetenzen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer gestärkt werden. Nach eingehender und angeregter Diskussion insbesondere über die Bedingungen und die Effizienz der aktuellen Kontrollen hat die FK-S die Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative mit 5 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist der Ansicht, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die Rechtsgrundlagen seien bereits vorhanden, müssten aber allenfalls anders angewendet werden, indem der Schwerpunkt auf eine Strategie zur Risikoanalyse gelegt wird. Ausserdem betonen die Gegner der Initiative, dass die Initiative eine Schwächung der Kantone und einen Eingriff in ein effizientes System darstellt. Die Minderheit führt an, dass das aktuelle System zu unannehmbaren Ungleichbehandlungen zwischen den Steuerzahlenden der einzelnen Kantone führt.
MITBERICHTE
Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die Kommission mit dem «Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr» befasst. Die Vorlage des Bundesrates sieht vor, ab 2019 die für die dritte Generation der Agglomerationsprogramme benötigten Mittel von 1,345 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen. In der vergangenen Session bewilligte der Nationalrat zusätzliche 145 Millionen Franken und erhöhte somit den Gesamtumfang der Verpflichtungskredite auf 1,489 Milliarden Franken. Die FK-S ist grundsätzlich nicht gegen diese Aufstockung, besteht aber darauf, dass die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S), die für die Vorberatung dieser Vorlage zuständig ist, überprüft, ob die zusätzlichen Projekte tatsächlich ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen, bevor sie dem Nationalrat allenfalls folgt.
Entsprechendes gilt auch für die Bundesbeschlüsse zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020–2023 und zum Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen. Auch hier beschloss der Nationalrat als Erstrat in der Frühjahrssession, über die Anträge des Bundesrates hinauszugehen und die Kredite um eine Milliarde Franken aufzustocken. Die FK-S empfiehlt der KVF-S, sich zu versichern, dass die vom Nationalrat zusätzlich aufgenommenen Projekte tatsächlich relevant sind und die nötige Reife erreicht haben.
Überdies hat die Kommission die finanziellen Aspekte der Vorlage des Bundesrates zum Rahmenkredit 2020–2023 für drei Genfer Zentren (Zentrum für Sicherheitspolitik, Zentrum für humanitäre Minenräumung, Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte) geprüft. Der Kredit zur Weiterführung der Unterstützung dieser Zentren beläuft sich auf 128 Millionen Franken. Die Kommissionsmitglieder haben keine Anträge zu dieser Vorlage gestellt, für deren Detailberatung die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates zuständig ist.