Die Ausgabe von Pflichtwandelanleihen (CoCos im Fachjargon) soll in der Schweiz von der Verrechnungssteuer befreit werden. Die CoCos sollen damit gleich behandelt werden wie ausländische Obligationen, auf denen in der Schweiz keine Verrechnungssteuer anfällt. Dies beschloss nach dem Nationalrat auch der Ständerat.
Nochmals überarbeiten muss der Bundesrat hingegen seine Pläne für eine Änderung der Verrechnungssteuer. Für die bürgerliche Ratsmehrheit ist der Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip mit zu vielen Unsicherheiten, offenen Fragen und Risiken verbunden. Die Verrechnungssteuer würde künftig von jenen Stellen erhoben werden, die sie ausbezahlen, in der Regel Banken, wie Ständerat Hannes Germann (SVP/SH) sagte. Deshalb müsse der Bundesrat in einer Gesamtschau den Systemwechsel noch einmal genau unter die Lupe nehmen, erklärte er zu Begründung des Rückweisungsantrags.