Die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen», ein Begehren des Mieterverbands, misstraut dem Markt. Unter anderem fordert sie, dass 10 Prozent der Neuwohnungen gemeinnützig sind. Am 9. Februar stimmen wir darüber ab. Die 9 wichtigsten Fragen und Antworten.
Von Dominic Wirth
Im Jahr 2015 wurde die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» lanciert. Am 9. Februar kommt sie nun an die Urne. Doch worum geht es eigentlich? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Abstimmung.
Was will die Initiative?
Mehr bezahlbare Wohnungen. Dafür soll der Anteil gemeinnütziger Wohnungen erhöht werden – und zwar mit einer Reihe von Neuerungen in der Bundesverfassung, die tiefgreifenden Markteingriffen gleichkommen. Die Initiative nennt etwa eine klare Quote, die jedes Jahr eingehalten werden soll: 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen sollen mindestens gemeinnützig, also etwa im Besitz von Genossenschaften, sein. Heute beträgt der gesamtschweizerische Anteil vier Prozent. Gemeinden und Kantone sollen ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke bekommen, um dieses Ziel zu erreichen.
Wie steht es denn derzeit eigentlich um den Schweizer Wohnungsmarkt?
Der Trend sieht nicht gut aus für die Initianten. Denn zuletzt hat sich die Situation entspannt. Die Zahl der leer stehenden Wohnungen ist stets angewachsen – und erreichte am 1. Juni dieses Jahres gar einen neuen Rekordwert. 75 323 Einheiten standen damals leer. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren war es weniger als die Hälfte. Auch die Leerwohnungsziffer steigt seit Jahren an. Aktuell beträgt sie 1,66 Prozent – und ist damit so hoch wie zuletzt vor 20 Jahren.
Sind die Zeiten der Wohnungsnot vorbei?
So pauschal kann man das nicht sagen, weil die regionalen Unterschiede gross sind. So beträgt die Leerwohnungsziffer in Solothurn 3,4 Prozent, während es in Genf nur 0,54 sind. Als optimal gilt eine Quote von knapp über einem Prozent. Wohnungen in den Zentrumsregionen Genfersee, Zürich und Basel sind deutlich knapper und teurer als in der Peripherie. Daher sprechen sich die Gegner der Initiative auch gegen eine Quote aus, die für das ganze Land gilt – und plädieren dafür, stattdessen den Fonds zur Förderung von gemeinnützigem Wohnbau mit mehr Mitteln zu füllen.
Gemeinnütziges Wohnen, was ist das überhaupt?
Genossenschaften arbeiten nicht gewinnorientiert. Sie wenden meist die sogenannte Kostenmiete an. Das bedeutet, dass sie als Mietzins nur so viel verrechnen, wie sie effektiv – inklusive Rückstellungen und Abschreibungen – ausgeben.
Sind Genossenschaftswohnungen tatsächlich günstiger als solche im freien Markt?
Ja, der Unterschied ist beträchtlich, wie eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesens zeigt. Konventionelle Mietwohnungen waren im Untersuchungszeitraum 2010 bis 2014 im Schnitt 15,4 Prozent teurer als Genossenschaftswohnungen. In den Grossstädten sind es gar 24 Prozent.
Wer unterstützt das Anliegen, wer setzt sich für eine Ablehnung ein?
Die Fronten verlaufen nach dem klassischen Muster: links gegen rechts, Wirtschaft gegen Konsumentenorganisationen. Im Ja-Lager finden sich die Grünen, die SP, der Mieterverband, der Gewerkschaftsbund und Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Für ein Nein kämpfen die bürgerlichen Parteien von CVP über FDP bis hin zur SVP. Und auch die grossen Wirtschaftsverbände Economiesuisse und Gewerbeverband sowie die Hauseigentümer und die Baumeister.
Wie lauten die Argumente der Befürworter?
Sie kritisieren, dass in der Schweiz erschwinglicher Wohnraum knapp sei, woran in ihren Augen in erster Linie die Spekulanten schuld sind. Die Initiative soll in Zukunft «mehr Wohnungen der Profitgier der Spekulanten» entziehen und Familien und den Mittelstand entlasten. Genossenschaften hätten den Vorteil einer guten sozialen Durchmischung, ihre Bewohner verbrauchten weniger Wohnfläche und hätten eine höhere Wohnsicherheit. Die Initianten argumentieren weiter, Wohnen sei ein Grundbedürfnis. Und sie verweisen auf die Bundesverfassung, laut der alle Menschen eine «angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen» finden können.
Was entgegnen die Gegner?
Sie warnen im Falle eines Jas vor Mehrkosten von 120 Millionen jährlich. Die 10-Prozent-Quote ist in ihren Augen «viel zu starr». Und sie könnte zur Folge haben, dass der Staat an der Nachfrage vorbeibauen muss, um die Quote zu erfüllen. Das Nein-Komitee warnt vor «sozialistischer Planwirtschaft» und einer Verstaatlichung des Wohnungsmarkts bei einer Annahme. Und es prophezeit, dass weniger gebaut werde, weil eine neue Bürokratie entstehe und diese die Bautätigkeit hemme. Generell ist die Initiative in ihren Augen nicht nötig, weil sich die Situation am Wohnungsmarkt vielerorts entspannt habe.
Befürwortet der Bundesrat das Anliegen?
Nein, die Landesregierung ist gegen die Initiative. Auch in ihren Augen gibt es genug guten und finanziell tragbaren Wohnraum. Der Bundesrat räumt aber regionalen Handlungsbedarf ein – und er schlägt, wohl auch aus taktischen Gründen, eine andere Massnahme vor: Er will einen Fonds, der Genossenschaften günstige Kredite zur Verfügung stellt, mit zusätzlichem Geld äufnen. Konkret geht es um 250 Millionen Franken in den nächsten zehn Jahren. Mit ihnen soll die bisherige Förderpolitik fortgeführt werden. Das Geld soll aber nur fliessen, wenn die Initiative abgelehnt wird.
Das Wichtigste zur Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»:
Die Initiative verpflichtet den Bund, für mehr bezahlbare Mietwohnungen zu sorgen. Insbesondere soll der Anteil gemeinnütziger Wohnungen erhöht werden.
10 Prozent der jährlich neu erstellten Wohnungen sollen im Eigentum gemeinnütziger Bauträger stehen.
Die Gemeinden und Kantone sollen ein Vorkaufsrecht erhalten um geeignete Grundstücke zu erwerben.
Der Verlust von preisgünstigen Mietwohnungen soll verhindert werden.
Teuer und unrealistisch
Planwirtschaft im Wohnungsbau – wehret den Anfängen!
Von Hannes Germann*
Die Forderungen des Mieterinnen- und Mieterverbands sind weder marktkonform noch realistisch. Heute beträgt der Anteil der gemeinnützigen Wohnungen am gesamten Neubaubestand etwa drei Prozent. Um die Forderung der Initianten zu erfüllen, müssten also mehr als dreimal so viele Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden – und das jedes Jahr und in der ganzen Schweiz.
Um dieses Ziel zu erreichen, würden fünfmal mehr Darlehen und damit zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von 120 Millionen Franken pro Jahr benötigt. Die Quote in der Bundesverfassung würde den Bund zwingen, in den Bau von gemeinnützigen Wohnungen zu investieren, auch wenn gar kein Bedarf bestehen sollte. Unflexibel und bürokratisch!
Die Umsetzung der starren 10-Prozent-Quote wäre problematisch: Eine Variante wäre die oben beschriebene massive Ausweitung der Subventionen. Denkbar wäre aber auch, dass der Bund Baubeschränkungen für Investoren erlassen könnte, um die Quote zu erreichen. Dadurch könnten insgesamt weniger Wohnungen pro Jahr erstellt werden als bisher, was nicht im Sinne der Mieter wäre. Abgesehen davon müsste ein administrativer Aufwand betrieben werden, um die Einhaltung der Quoten zu überprüfen. Dies würde dazu führen, dass bei jeder Baubewilligung überprüft werden muss, ob es sich beim Bauherrn um eine gemeinnützige Organisation handelt. Ein weiterer bürokratischer Kontrollapparat würde aufgebaut!
Gemäss Bundesstatistik standen am 1. Juni 2019 in der Schweiz knapp 80 000 Wohnungen leer. Dies ist der höchste Wert seit dem Jahr 1999 und entspricht etwa dem Wohnungsbestand der Stadt Bern. Im Kanton Schaffhausen ist der Leerwohnungsbestand sogar noch deutlich höher als im schweizerischen Durchschnitt und liegt bei 2,5 Prozent.
Auch bei einer Ablehnung haben die Initianten etwas erreicht: Der indirekte Gegenvorschlag sieht nämlich vor, dass der Fonds de Roulement innerhalb der nächsten zehn Jahre um 250 Millionen Franken aufgestockt wird. Der Fonds de Roulement ist das Förderinstrument des Bundes für den gemeinnützigen Wohnungsbau und ist aktuell mit 510 Millionen Franken dotiert.
* Hannes Germann ist Schaffhauser Ständerat (SVP).