Von Norbert Neininger
Endlich: Nach jahrelanger Auseinandersetzung anerkennt die Politik die Leistung der privaten Radio- und Fernsehstationen und honoriert deren Service régional mit einem – wenn auch bescheidenen – Anteil an den Empfangsgebühren. 55 Millionen der insgesamt 1,1 Milliarden Franken werden nach dem Willen der Kleinen Kammer unter den Privaten verteilt, das sind elf Millionen mehr, als der Nationalrat vorgesehen hat.
In der zweitägigen Debatte war der Ständerat insgesamt der grossen Linie treu geblieben, die Bundes- und Erstrat vorgegeben hatten: Zum einen wird im neuen Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) die Existenz der SRG mit ihrer Idée suisse garantiert, die nach wie vor mindestens 95 Prozent der Radio- und Fernsehgebühren erhält. Zum anderen haben auch die Ständeräte der Tatsache Rechnung getragen, dass die SRG das faktische Gebührenmonopol behält, und diese Asymmetrie unter anderem durch eine freiere Werbeordnung für private Veranstalter ausgeglichen: So dürfen nur die Regionalsender Werbespots für Alkohol ausstrahlen.
Insgesamt liegt jetzt ein schweizerischer Kompromiss vor, der dem mehrsprachigen Sonderfall gerecht wird. Allerdings ist das nur ein Etappensieg: Noch steht nicht fest, welche Regionen eine Radio- und/oder eine Fernsehkonzession zugesprochen bekommen. Es gilt nun, der Tendenz zur Konzentration Einhalt zu gebieten und den Föderalismus – wie dies der Schaffhauser Ständerat Hannes Germann in Anlehnung an den Nationalrat verlangt hat – auch im Medienbereich zu bewahren. Die Debatte ist nicht beendet: Der Ständerat wird in der nächsten Woche das RTVG fertig beraten, dann folgt die Differenzbereinigung. Jetzt aber steht schon fest, dass künftig ein angemessenes Nebeneinander von der nationalen SRG und den regionalen Privaten möglich sein wird.