Ständerat: Rassismusartikel wird nicht revidiert
bern – Der Ständerat sieht keine Veranlassung, den Rassismusartikel im Strafgesetzbuch zu revidieren. Er hat am Donnerstag eine Motion von Hannes Germann (SVP/SH) mit überwiegendem Mehr abgelehnt.
Hannes Germann stört sich daran, dass der Artikel direkt in die Privatsphäre der Bürger eingreife. Die Bestimmung werde mittlerweile regelmässig missbraucht, um missliebige politische Äusserungen zu diskreditieren, erklärte Germann. Justizminister Christoph Blocher sagte, der Bundesrat gehe davon aus, dass die Gerichte Äusserungen an Stammtischrunden der Privatsphäre zuordneten. Es bestehe ein Spannungsverhältnis zwischen dem Rassismusartikel und der Meinungsäusserungsfreiheit. Der Rassismusartikel lasse aber eine sinnvolle Auslegung zu. (sda)