Bundesgericht: Anwaltsmonopol
Bern – Der Ständerat hat sich in einer kurzen Beratung der Haltung des Nationalrates angeschlossen und sich mit 20 zu 12 Stimmen einverstanden erklärt, dass das Anwaltsmonopol vor dem Bundesgericht weiterhin auf Zivil- und Strafsachen beschränkt bleibt. Massgeblich dazu beigetragen hat der Schaffhauser SVP-Standesvertreter Hannes Germann. Er vertrat als Mitglied der Kommission für Rechtsfragen, die das Geschäft vorbereitet hatte, die Position der Kommissionsminderheit; diese setzte sich ähnlich wie die ganze Kommission zu drei Vierteln aus Anwälten zusammen.
Die heutige Praxis habe sich, so Germann, grundsätzlich bewährt. In der Gerichtspraxis führe das heutige Recht zu keinen besonderen Problemen oder gar Missständen, das hätten gerade Leute aus der Praxis auch deutlich gemacht. Käme nun das Anwaltsmonopol, könnte ein Rechtsuchender, der etwa eine Steuerbeschwerde an das Bundesgericht weiterziehen will, sich nicht mehr – wie in erster und zweiter Instanz – durch einen Steuerexperten vertreten lassen, sondern müsste just vor dem Gang ans höchste Gericht das Pferd wechseln, also den ihm vertrauten Vertreter durch einen Anwalt ersetzen. Es dürfe nicht Sinn einer Gesetzesrevision sein, den Bürger mit Schikanen vom Gang vor das Bundesgericht abzuhalten.
Germann sah sich vom Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrat Christoph Blocher, gestützt, der darlegte, dass der Bundesrat ebenfalls seine Meinung geändert habe und sich nun der Fassung des Nationalrates anschliesse. So betonte er: «Wenn sich eine Praxis so eingespielt hat, mit welcher alle zufrieden sind, ist man doch der Meinung, man sollte diese nicht ändern.» (wic)