Die Ständeratsdebatte um die Weiterführung und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit der EU drehte sich weniger um den Inhalt als um die Verkoppelung der beiden Vorlagen. Und dies kam einigen SVP-Vertretern nicht ganz ungelegen, wie auch Ständerätin Verena Diener (GLP/ZH) bemerkte. So kamen die Bekenntnisse zur Weiterführung noch relativ locker über die Lippen; um klare Aussagen zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien drückten sich jedoch die SVP-Vertreter – die Befürworter Werner Luginbühl (SVP/BE) und Hermann Bürgi (SVP/TG) bildeten die Ausnahmen. Das ist an sich nicht verwunderlich. Die Politik der SVP lautet offiziell, dass einer Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien nur zugestimmt wird, wenn die EU die Souveränität der Schweiz in Steuerfragen akzeptiert. Und so gab der Schaffhauser Ständerat Hannes Germann zu bedenken, dass man ihn mit der Verkoppelung der beiden Vorlagen nicht in einen Zug zwängen soll, den er nicht besteigen will. Germann trat wie seine Parteikollegen für eine Trennung der Vorlagen ein, alles andere betrachtete er als «Betrug». Wie er selbst zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit steht, war aus seinem Ratsvotum nicht klar ersichtlich – in der Gesamtabstimmung votierte er schliesslich für ein Nein. Lohnt es sich denn, die Weiterführung der Personenfreizügigkeit wegen Bulgarien und Rumänien aufs Spiel zu setzen? «Nein», sagt Germann, «das war ein taktisches Nein.» Germann hofft, dass der Nationalrat diesen «demokratisch fragwürdigen Entscheid» des Ständerates korrigieren wird.
Wie er sich in der Schlussabstimmung verhalten wird, ist dennoch offen, seine Haltung zur Ausdehnung des freien Personenverkehrs hänge davon ab, ob die Rahmenbedingungen stimmten. Klar ist aber für Germann, dass er die Interessen seines Kantons höher gewichtet als die seiner Partei – und so hält es auch der Thurgauer Ständerat Hermann Bürgi. Bürgi stimmte der Vorlage schliesslich aber zu. (dk)